EAA-Verordnung über «digitale Barrierefreiheit»
Lösung für gesetzeskonforme PDF/UA Dokumente
Ab 2025 tritt das neue Accessibility-Gesetz der EU für eine «digitale Barrierefreiheit» in Kraft. Die entsprechende Verordnung, der European Accessibility Act (EAA), hat heute bereits Gültigkeit und ist nach der definierten Übergangsfrist im Sommer 2025 ausnahmslos umzusetzen. Auch die Schweiz kennt diese Vorgaben schon länger und richtet sich insbesondere auf Bundesebene danach aus, um auch sehbeeinträchtigten Personen barrierefreien Zugang zu Dokumenten zu ermöglichen. Da die EAA auch sämtliche Dokumente des elektronischen Geschäftsverkehrs umfasst, ist nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch die Privatwirtschaft gefordert. Im Bereich der Dokumente jeglicher Art (Briefe, Verträge, Broschüren, Rechnungen, etc.) ist hier die Rede vom neuen Standard «PDF/UA».
Wichtig ist: Dieses neue Gesetz gilt auch für alle Schweizer Unternehmen, die im EU-Raum Produkte und Dienstleistungen anbieten und verkaufen. Und bei Verstössen müssen auch Schweizer Unternehmen mit Bussgeldern bis zu 100'000 Euro rechnen.
Die Lösung für PDF/UA von Compart: DocBridge® Accessibility Designer
Der DocBridge® Accessibility Designer ist die Lösung für die automatische Konvertierung von PDF Dokumenten in barrierefreie PDF/UA Dokumente (ISO 32000-1-Standard), die validiert und auf verschiedene Weisen weiterverarbeitet oder versendet werden können; egal mit welcher Lösung das Dokument erzeugt wurde. Dafür werden in Beispieldokumenten standardisierte Strukturen bestimmt, Kategorisierungen vorgenommen und als Konvertierungstemplates definiert. Zum einen definiert ein Template die Tagging-Regeln für jedes Element eines Dokuments, zum anderen die sinnvolle Lesereihenfolge der Elemente, die Screenreader und andere unterstützende Technologien berücksichtigen. Und durch das individuell definierte Regelwerk können auch grosse Batch-Läufe konvertiert werden.
Bei einer Dokumenterzeugung mit Compart DocBridge® Impress ist die Funktion zur Erstellung eines regel- und gesetzeskonformen PDF/UA bereits integriert.
Der DocBridge® Accessibility Designer kann aber in der Übergangszeit bis 2030 auch für «on Demand» Konvertierungen von Archivdokumenten eingesetzt werden. Möchte nun ein Benutzer ein in ursprünglich PDF/A erstelltes Dokument herunterladen, werden die definierten Elemente erkannt, ausgelesen und ein vollständig getaggtes, valides PDF/UA Dokument erstellt. Das generierte Ausgabedokument kann sowohl in der Weboberfläche angezeigt als auch weiterverarbeitet werden.
Links für weitere Informationen:
Compart DocBridge® Accessibility Designer
Matterhornprotokoll
PDF Association
Access for all Schweiz
Der DocBridge® Accessibility Designer unterstützt Sie bei der Umsetzung der EAA-Verordnung; damit Ihre Dokumente barrierefrei werden. Sprechen Sie frühzeitig mit uns, um mögliche Bussgelder zu vermeiden.